Absetzen der polnischen Haushaltshilfe

Sie können Ihre polnische Haushaltshilfe steuerlich absetzen. Profitieren auch Sie vom Steuervorteil!

Ihre legale Haushaltshilfe oder Putzfrau können Sie im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend machen – und zwar 20 % des Dienstleistungsanteils (also des Lohnanteils auf der Rechnung). Maximal 4.000 € pro Jahr bei den Dienstleistungen und 1.200 € pro Jahr bei den Handwerkerleistungen können Sie direkt von der Steuer abziehen.

Voraussetzung:
Sie zahlen per Überweisung und können eine entsprechende Rechnung des Dienstleisters vorlegen. Die steuerliche Absetzbarkeit richtet sich zunächst danach, wer Auftraggeber und Leistungsempfänger der Betreuungsleistung ist. Wir empfehlen, Ihre Steurerklärung immer durch einen Steuerberater durchführen zu lassen. Er kennt Ihre persönliche Situation am besten und kann Ihnen sagen, wie weit bei Ihnen eine steuerliche Absetzbarkeit besteht.

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24 Stunden Pflege, 24 Stunden Betreuung, 24h Pflege, 24h Betreuung, 24 Std. Pflege, 24 Std. Betreuung. Diese irreführenden Begriffe für die häusliche Pflege und Betreuung durch osteuropäische Betreuungskräfte haben sich im Volksmund fest etabliert und werden auch zur Suche im Internet verwendet. Natürlich ist eine Rund-um-die-Uhr Beschäftigung in Deutschland auch in der Pflege verboten. Es greifen die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen und Pausen sind zwingend einzuhalten.
Gerne informieren wir Sie hierzu detailliert.