Bayern zahlt Pflegegeld

Bayern zahlt Pflegegeld künftig einmal im Jahr 1000 Euro für pflegende Angehörige

Pflegebedürftige in Bayern können künftig auf eine finanzielle Unterstützung des Freistaats zählen: Das Kabinett in München beschloss am 17.04.18 die Einführung eines Landespflegegelds in Höhe von einmal jährlich tausend Euro. Die Staatsregierung geht von rund 360.000 Anspruchsberechtigten und jährlichen Kosten von rund 400 Millionen Euro aus.

 

Wir begrüßen die Einführung des Pflegegeldes. Pflegende Angehörige benötigen viel mehr finanzielle Unterstützung damit pflegebedürftige Menschen, so lange wie möglich zu Hause betreut werden können.

„Wir haben heute ein ganz wichtiges Signal gesetzt für soziale Gerechtigkeit, aber auch für Respekt und Würde“, sagte Ministerpräsident Markus Söder nach der Sitzung in München. „Die Pflege ist eine Frage der sozialen Sicherheit. Wir werden sowohl pflegebedürftige Menschen als auch die Pflegenden deutlich stärker als bisher unterstützen“, so Söder.

Ab wann tritt das Pflegegeld in Kraft?

Erstmals ausgezahlt werden soll die Unterstützung noch vor der Landtagswahl am 14. Oktober. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige, bei denen mindestens der Pflegegrad 2 festgestellt wurde und die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach von einem „wichtigen Signal für soziale Gerechtigkeit, aber auch für Respekt und Würde“. Gerade im ländlichen Raum, wo die Pflege Angehöriger oft im familiären Bereich erfolgt, sei das Landespflegegeld zudem „eine Chance, damit pflegebedürftige Menschen, so lange wie möglich zu Hause betreut werden können“.

Bildquelle: Bild von Clker-Free-Vector-Images auf Pixabay

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24 Stunden Pflege, 24 Stunden Betreuung, 24h Pflege, 24h Betreuung, 24 Std. Pflege, 24 Std. Betreuung. Diese irreführenden Begriffe für die häusliche Pflege und Betreuung durch osteuropäische Betreuungskräfte haben sich im Volksmund fest etabliert und werden auch zur Suche im Internet verwendet. Natürlich ist eine Rund-um-die-Uhr Beschäftigung in Deutschland auch in der Pflege verboten. Es greifen die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen und Pausen sind zwingend einzuhalten.
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