Corona Impfung für 24-Stunden-Betreuungskräfte?

Der Impfstoff ist überall auf der Welt zu Anfang knapp. Grund dafür sind die hohe Nachfrage und die begrenzten Produktionskapazitäten. Deshalb hat die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums Prioritäten festgelegt, anhand welcher die zeitliche Abfolge der Impfung beschlossen wurde. Die vulnerablen Gruppen, wie zum Beispiel über 80-jährige und die Bewohner von Pflegeheimen werden vorrangig geimpft, da sie die höchste Priorität haben. Zu dieser Gruppe gehören auch Pflegekräfte in ambulanten Diensten und Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen.

Die nächste Gruppe mit hoher Priorität, die Anspruch auf eine Impfung haben, sind Personen, die das 70. Lebensjahr überschritten haben, sowie unter anderem enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen.

Wie weit Betreuungskräfte in die oberste Prioritätsliste fallen ist noch nicht geklärt.

Derzeit wurde definiert, dass es Beschäftigte in medizinische Einrichtungen sein müssen, die geimpft werden können. Die Betreuungskräfte sind zwar enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen, allerdings ist nicht sicher, ob der gewöhnliche Aufenthaltsort der Betreuungskräfte in Deutschland sein muss.

Wir als Somedi GmbH sind nur ein Personaldienstleister. Zudem sind die Betreuungskräfte bei uns nicht angestellt. Unsere EU-Partner, die Betreuungskräfte nach Deutschland entsenden, sind auch keine medizinischen Einrichtungen, obwohl dort die Betreuungskräfte angestellt sind. Sie laufen nicht unter dem Begriff examiniertes Fachpersonal, sondern unter Betreuungskräfte. Weiterhin haben die Betreuungskräfte keine deutsche Meldeadresse, dadurch ist die Situation nicht ganz einfach.

Wir gehen davon aus, dass die Betreuungskräfte daher in ihren Heimatländern geimpft werden müssen, wo der Sitz des EU Entsendepartners ist. Derzeit gibt es in Polen zum Beispiel noch keine Regelung, wann geimpft werden kann und ob es, so wie bei uns in Deutschland in einer priorisierten Vorgehensweise erfolgen wird.

Wir befürworten eine Impfung der Betreuungskräfte und werden das anbieten, sobald wir einen Weg gefunden haben, wie es rechtlich möglich ist.

 

Wie kann ich mich impfen lassen?

Wenn Sie sich selbst impfen lassen möchten, gibt es 2 Wege um einen Impftermin zu erhalten: am einfachsten ist es, die zu impfende Person online unter www.impfterminservice.de für eine Impfung zu registrieren. Hier müssen Sie eine Email-Adresse und persönliche Daten hinterlassen. Alternativ kann dies auch telefonisch über die deutschlandweite Hotline 116117 erfolgen. Unter dieser Nummer kann sich auch jeder über die Impfung und die Prozeduren informieren.

 

Die Prioritäten und weitere Informationen rund um die Corona Impfung finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html#c19756

 

Bleiben Sie gesund.

 

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24 Stunden Pflege, 24 Stunden Betreuung, 24h Pflege, 24h Betreuung, 24 Std. Pflege, 24 Std. Betreuung. Diese irreführenden Begriffe für die häusliche Pflege und Betreuung durch osteuropäische Betreuungskräfte haben sich im Volksmund fest etabliert und werden auch zur Suche im Internet verwendet. Natürlich ist eine Rund-um-die-Uhr Beschäftigung in Deutschland auch in der Pflege verboten. Es greifen die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen und Pausen sind zwingend einzuhalten.
Gerne informieren wir Sie hierzu detailliert.