Impfmöglichkeit für 24 Stunden Betreuungskräfte in Deutschland

Die Impfung der 2. Prioritätsgruppe gegen Corona hat begonnen und die osteuropäischen Betreuungskräfte gehören zu dieser Gruppe, da sie in die Kategorie „enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen“ fallen.

Sie können Ihre Betreuungskraft in einem lokalen Impfzentrum zu einem Impftermin anmelden, wenn diese damit einverstanden ist. Voraussetzung ist, dass diese bis zum zweiten Impftermin vor Ort bei Ihnen bleibt.

Weiterhin werden einige Unterlagen benötigt, die nachweisen, dass der Patient pflegebedürftig ist und dass die Betreuungskraft eine „enge Kontaktperson“ ist. Sie erhalten eine Liste mit den benötigen Formularen.

Die Impfung schützt vor einem schweren Verlauf und wird hoffentlich in Zukunft mehr Erleichterungen ermöglichen, deshalb sollte das Impfangebot in Anspruch genommen werden.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Organisation & Zusammenstellung der Unterlagen für die Impfung der Betreuungskraft.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

Bleiben Sie gesund

 

Wie kann ich einen Impftermin vereinbaren?

Sie können die zu impfende Person online unter www.impfterminservice.de für eine Impfung registrieren. Hier müssen Sie eine Email-Adresse und persönliche Daten hinterlassen. Alternativ kann dies auch telefonisch über die deutschlandweite Hotline 116 117 erfolgen. Unter dieser Nummer kann sich auch jeder über die Impfung und die Prozeduren informieren. Sie können sich auch an Ihren Hausarzt wenden, falls dieser Corona Impfungen durchführt.

 

Die Prioritäten und weitere Informationen rund um die Corona Impfung finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html#c19756

 

 

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24 Stunden Pflege, 24 Stunden Betreuung, 24h Pflege, 24h Betreuung, 24 Std. Pflege, 24 Std. Betreuung. Diese irreführenden Begriffe für die häusliche Pflege und Betreuung durch osteuropäische Betreuungskräfte haben sich im Volksmund fest etabliert und werden auch zur Suche im Internet verwendet. Natürlich ist eine Rund-um-die-Uhr Beschäftigung in Deutschland auch in der Pflege verboten. Es greifen die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen und Pausen sind zwingend einzuhalten.
Gerne informieren wir Sie hierzu detailliert.