Ab Montag Maskenpflicht in Bayern - was gilt es zu beachten?

 

Jetzt ist sie doch da die Maskenpflicht in Bayern. Viele Menschen haben Masken bis jetzt freiwillig fürs Einkaufen genutzt. Ab Montag, den 27. April 2020 ist es Pflicht und wird uns auf unabsehbare Zeit durch den Alltag begleiten. Anbei ein paar wichtige Punkte zu dieser Regelung:

Wer muss eine Maske tragen?

Jeder, der ein Geschäft besucht, egal ob Supermarkt, Baumarkt oder Gartencenter oder im öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist. Dies gilt auch für die dazugehörigen Einrichtungen, wie Bahnhöfe, Bahnsteige oder Bushaltestellen. Aber auch an Tankstellen und in Banken sind Masken Pflicht. Kinder müssen ab dem sechsten Geburtstag Mundschutz tragen.

Gibt es in Arztpraxen eine Maskenpflicht?

Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Aber es wird dringend empfohlen auch in Arztpraxen einen Mundschutz zu tragen, da ist in den Arztpraxen genauso wichtig, wie in den Geschäften und im ÖPNV.

Gilt die Maskenpflicht beim Autofahren?

Beim Autofahren sind Masken keine Pflicht, da man noch identifizierbar sein muss. Wenn man allerdings eine ältere Nachbarin zum Arzt fährt und eine tragen muss, dann sollte man darauf achten, dass das Gesicht noch einigermaßen zu erkennen ist.

Welche Masken muss ich tragen?

Sowohl Ministerpräsident Söder als auch das bayerische Gesundheitsministerium betonen, dass man die rein medizinischen Masken auch dem medizinischem Fachpersonal, wie Rettungsdienst, Krankenhäusern oder Arztpraxen lassen sollte. Für die Allgemeinbevölkerung reichen die sogenannten "Community-Masken", das können z.B. selbstgenähte Stoffmasken sein. Schals und Tücher reichen ebenfalls aus, wichtig ist, dass Nase und Mund bedeckt sind.

Wo kann ich Masken kaufen?

Mittlerweile bieten schon viele Gemeinden, Tankstellen, Änderungsschneidereien oder Apotheken einfache Community-Masken an. Im Internet gibt es eine Menge Anbieter, auch Hobby-Näherinnen, die diese Masken günstig herstellen. Supermärkte und Discounter wie Aldi und Lidl haben angekündigt Masken baldmöglichst ins Sortiment aufzunehmen. Für geschickte Näher und Näherinnen gibt es zahlreiche Anleitungen zum Selbstherstellen. Wichtig ist hier, dass der Stoff aus 100 % Baumwolle ist, möglichst den Mund-Nasen-Bereich gut abdeckt und eng ansitzt.

Mundschutz desinfizieren: Was tun mit der gebrauchten Maske?

Stoffmasken sind mehrfach verwendbar. Man sollte sie daheim an der Luft trocknen lassen – sonst werden sie zum Paradies für Schimmelpilze und Bakterien. Am besten wäscht man die Maske dann so schnell wie möglich – bei 60 bis 90 Grad und mit Waschmittel. Das geht auch per Handwäsche. Danach gut trocknen lassen. Wer will, kann Baumwollmasken auf höchster Stufe bügeln – auch das wirkt desinfizierend. Erhitzen in der Mikrowelle ist keine Alternative, bei Masken mit Metallbügeln droht sogar Brandgefahr!

Bringt das Tragen einer Maske überhaupt was?

Ja, wie das Beispiel Jena zeigt, verhindern die Masken eine Ausbreitung des Virus. Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen aus Mund und Nase austreten, können so abgefangen werden. Man vermeidet also Ansteckungen, falls man selbst erkrankt ist, aber noch keine Symptome zeigt. Allerdings wird so nicht der Träger der Maske geschützt. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml ist es deshalb wichtig, nochmal darauf hinzuweisen, weiterhin "möglichst einen Abstand von mindestens eineinhalb Metern zu anderen Personen einzuhalten." Außerdem bleibt es natürlich bei den üblichen Hygiene-Regeln.

Drohen Bußgelder, wenn ich mich nicht an die Maskenpflicht halte?

Ja es gibt Bußgelder. Wird man ohne Mund-Nasen-Schutz in Bus, Bahn oder Geschäften erwischt, wird ein Bußgeld von 150 Euro fällig. Ladenbesitzern, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, droht sogar eine Zahlung von 5000 Euro. Kontrollen sind angekündigt, wie bei den Ausgangsbeschränkungen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#MundNasenSchutz

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