Mindestlohn erhöht sich auch für polnische Pflegekräfte

Am 01. Januar 2016 ist es für Arbeitgeber zur Pflicht geworden, für alle in Deutschland arbeitenden Arbeitnehmer einen Mindestlohn in Höhe von zunächst 8,50 € zu zahlen. Diese Regelung gilt auch für die Beschäftigten im Pflegebereich. Zum Januar 2017 tritt nun erstmalig die im Gesetz vorgesehene Anpassung des Mindestlohns an die allgemeine Lohnentwicklung in Kraft. Der Mindestlohn wird von 8,50 € auf 8,84 € steigen. Das Bundeskabinett hat die Erhöhung zum 01.Januar 2017 bereits rechtswirksam beschlossen. Auch die polnischen Pflegekräfte, die im Auftrag von somedi.eu in deutschen Haushalten tätig sind, werden sich im Jahr 2017 über einen etwas höheren Verdienst für ihre Arbeit freuen können. Für die Fälligkeit des Mindestlohnes ist es nämlich nicht erforderlich, dass die Pflegekraft deutsche Staatsangehörige ist. Es ist auch nicht von Bedeutung, dass sie bei einer Firma im EU-Ausland, hier in Polen, beschäftigt ist. Wichtig ist allein die Tatsache, dass der Ort, an dem die Arbeit geleistet wird, in Deutschland liegt.

Der Mindestlohn ist für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer vorgeschrieben, die nicht als Langzeitarbeitslose geführt werden, eine Ausbildung absolvieren oder an einem nicht länger als 3 Monate dauernden Praktikum teilnehmen. Zu den gesetzlichen Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohns in Deutschland verabschiedet wurden, gehörte es, dass eine Mindestlohnkommission, die zu gleichen Teilen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern bestehen soll, gebildet wird.

Diese Kommission hat die Aufgabe, anhand der Entwicklung von Tarifabschlüssen der vergangenen 2 Jahre einen Tarifindex zu bestimmen. Dieser Tarifindex wurde dann der Berechnung, um welchen Betrag sich der Mindestlohn erhöhen könnte, zugrunde gelegt. Die letzten Feinheiten in der Abstimmung wurden von den Kommissionsbeteiligten ausgehandelt, bevor die Kommission ihren Erhöhungsvorschlag an das Bundeskabinett weiterleitete.

Anpassung wird alle 2 Jahre von Mindestlohnkommission vorgeschlagen

Einige Vertreter aus der Wirtschaft hatten zu Beginn der Beratungen innerhalb der Mindestlohnkommission verlangt, dass wegen der noch vom Arbeitsmarkt zu bewältigenden Integration von Flüchtlingen zunächst auf eine Erhöhung des Mindestlohnes verzichtet werden sollte. Es wäre schwieriger, Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass sich die Beschäftigung von Flüchtlingen, die in den vergangenen Jahren in großer Zahl nach Deutschland gekommen wären, lohnt, wenn ein erhöhter Mindestlohn gezahlt werden müsste.

Die beteiligten Arbeitnehmervertreter dagegen hatten eine Erhöhung auf 9,00 € verlangt, um auch Geringverdienern in Deutschland die Möglichkeit zu geben, mit ihrer Arbeit eine Familie zu ernähren. Die nun tatsächlich beschlossene Erhöhung stellt einen moderaten Mittelweg dar. Dadurch, dass der Mindestlohn auch bei der Beschäftigung von nicht-deutschen Arbeitnehmern in Deutschland fällig wird, sollte das von vielen Skeptikern nach der Osterweiterung der EU befürchtete Lohndumping durch Beschäftigte aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern verhindert werden.

Polnische Pflegerinnen mit Mindestlohn

Deshalb muss auch an polnische Pflegerinnen, die von einer polnischen Firma entsandt werden, um in Deutschland im Auftrag eines erfahrenen Vermittlers wie Somedi 24-Stunden Pflege zu leisten, der Mindestlohn ausgezahlt werden. Ein Verdrängen deutschen Anbieter durch niedrigere Lohnzahlungen an ausländische Fachkräfte ist also auch auf diesem Sektor nicht zu befürchten. Polnische Pflegekräfte sind nicht deshalb beliebter, weil sie billiger wären als andere Pflegekräfte, sondern, weil sie zuverlässig, freundlich und dem Pflegebedürftigen zugewandt an die Arbeit gehen.

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24 Stunden Pflege, 24 Stunden Betreuung, 24h Pflege, 24h Betreuung, 24 Std. Pflege, 24 Std. Betreuung. Diese irreführenden Begriffe für die häusliche Pflege und Betreuung durch osteuropäische Betreuungskräfte haben sich im Volksmund fest etabliert und werden auch zur Suche im Internet verwendet. Natürlich ist eine Rund-um-die-Uhr Beschäftigung in Deutschland auch in der Pflege verboten. Es greifen die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen und Pausen sind zwingend einzuhalten.
Gerne informieren wir Sie hierzu detailliert.