Pflegebetrug lohnt nicht -Sozialleistungen können gekürzt werden!
Bei der Auswahl eines Pflegedienstes empfiehlt es sich den Pflegedienstanbieter sehr sorgfältig zu prüfen. Im Vordergrund stehen natürlich die Qualität der Pflegeleistung und der Umgang mit der pflegebedürftigen Person und ihren individuellen Bedürfnissen.
Aufgrund von konkreten Vorfällen muss allerdings auch auf die rechtliche Seriosität des Anbieters geachtet werden. Eine pflegebedürftige Frau aus Berlin erlebte vor dem dort zuständigen Sozialgericht eine Niederlage, nachdem festgestellt worden war, dass sie einem Pflegedienst Rechnungen bestätigt hatte, ohne tatsächlich Pflegeleistungen erhalten zu haben. Am 26.11.2016 verkündete das Sozialgericht in Berlin zum Aktenzeichen S 145 SO 1411/16 ER einen Beschluss, aus dem hervorgeht, dass bei nachgewiesenem Pflegebetrug bei der Pflegebedürftigen eine nachträgliche Kürzung von Sozialleistungen durch das Sozialamt zulässig ist. Die Empfängerin von Grundsicherungsleistungen hatte gegen den Bescheid des Sozialamts, das bereits gewährte Leistungsanteile nachträglich aberkannte und gezahlte Beträge zurückforderte, Klage eingereicht.
Vorteile aus Pflegebetrug mindern Bedürftigkeit bei Grundsicherungsempfängern
Der Klägerin konnte allerdings nachgewiesen werden, dass die dem für sie tätigen Pflegedienst über einen längeren Zeitraum hinweg Rechnungen über Pflegedienste bestätigte, die sie tatsächlich gar nicht in Anspruch genommen hatte. Zum Ausgleich erhielt sie vom Pflegedienst sogenannte „Kick-back“-Zahlungen, die sich monatlich auf Beträge zwischen 200 und 340 € beliefen. In Höhe dieser Beträge, entschieden die Sozialrichter, sei die wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit der Klägerin, die sie zum Bezug von Grundsicherungsleistungen berechtigte, jeweils entfallen. Es sei deshalb nicht unzumutbar oder unverhältnismäßig, wenn das Sozialamt die aufgrund einer solchen vorsätzlichen, auch im eigenen Erwerbsinteresse hervorgerufenen Täuschung erzielten Mehreinnahmen von dem bewilligten Leistungsbetrag abrechnete und die Herausgabe der zu Unrecht bezogenen Leistungen geltend machen würde. Die geschäftstüchtige Seniorin muss nun mit den sehr geringfügigen monatlichen Grundsicherungsleistungen auskommen, die nach Abzug der Rückforderungsraten verbleiben.
Somedi- ihr legaler Pflegedienstvermittler
Es lohnt sich also, bei der Auswahl des Pflegedienstes, die Seriosität und Legalität vor eventuelle materielle Einsparungen oder Vorteile zu stellen. Leider handelt es sich bei dem betrügerischen Pflegedienst, der in Berlin beteiligt war, nicht um einen Einzelfall. Staatsanwälte ermitteln in mehreren anderen, ähnlich gelagerten Fällen.
Die Mitarbeiter von Somedi.eu sind geschult und wissen, wo die rechtlichen Grenzen ihrer Möglichkeiten liegen. Im Umgang mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen wird großer Wert auf Seriosität gelegt. Nicht nur die in Deutschland geltenden Gesetze, sondern auch die EU-Normen, die für den Arbeitnehmertransfer über Ländergrenzen wichtig sind, werden unbedingt beachtet und eingehalten. Die gleiche Einstellung ist bei den polnischen Partnerunternehmen vorhanden. Gegenseitiges Vertrauen ist die wichtigste Grundlage für eine auf allen Seiten erfolgreiche Zusammenarbeit.
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