Kurzzeitpflege zu Hause

Kurzzeitpflege zu Hause

Kurzzeitpflege zu Hause– Pflegeauszeit für Angehörige

Kurzzeitpflege zu Hause

Einen anderen Menschen zu pflegen ist eine sehr wichtige Aufgabe, aber auch zeit- und kraftintensiv. Gerade wenn es sich um nahe Angehörige handelt, kann es auch sehr emotional und belastend sein. Umso notwendiger sind kleine oder größere Pausen von der Pflege, um sich Zeit für sich oder für die eigene Familie zu gönnen. Damit die pflegebedürftigen Angehörigen in dieser Zeit gut versorgt sind und man beruhigt seine Pflegeauszeit genießen kann, gibt es finanzielle Unterstützung vom Gesetzgeber in Form der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege.


Somedi, Ihr Partner für die Pflege zu Hause unterstützt Sie bei der Klärung der Anspruchsvoraussetzungen und empfiehlt Ihnen als pflegender Angehöriger, die Angebote zur Entlastung zu nutzen.

Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Innerhalb eines Kalenderjahres kann sowohl Kurzzeitpflege als auch Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Der größte Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist folgender:

  • Verhinderungspflege kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der zu Pflegende mindestens seit 6 Monaten durch eine Pflegeperson im häuslichen Umfeld betreut wurde.
  • Verhinderungspflege erfolgt in der Regel nicht in einem Pflegeheim sondern ambulant zu Hause.
  • Die Kurzzeitpflege erfolgt in der Regel vollstationär in einem darauf ausgerichteten Heim.
  • Für die Verhinderungspflege, als auch für die Kurzzeitpflege muss der Pflegebedürftige mindestens im Pflegegrad 2 eingestuft sein.

Leistungen aus der Verhinderungspflege

Der Begriff Ersatzpflege oder auch Verhinderungspflege bezeichnet die vorübergehende Pflege eines Pflegebedürftigen, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist.

Im Kalenderjahr können Leistungen im Wert von bis zu 1.612 Euro für die Verhinderungs- oder Ersatzpflege für die Dauer von maximal 6 Wochen in Anspruch genommen werden. Nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege dürfen bis zu 50% auf die Verhinderungspflege angerechnet werden. In diesem Fall können weitere 806 Euro dazu kommen. Die Pflegekasse übernimmt dann bis zu 2.418 Euro. Voraussetzung: Die Ersatz-Pflegeperson darf kein naher Angehöriger sein.

Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege zur Hälfte weiter gezahlt.

Wichtig ist, dass die Leistung im Vorfeld bei der Pflegekasse beantragt wird.

Leistungen aus der Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist zur Überbrückung von kurzen Zeiträumen bestimmt, in denen Pflegebedürftige in einem Pflegeheim unterkommen können und dort betreut werden.

Die Höhe der Leistungen für die Kurzzeitpflege beträgt bis zu 1.612 Euro im Jahr, für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Allerdings können auch Mittel aus der Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1.612 Euro für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, wenn diese noch nicht verbraucht wurden. Die Pflegekasse übernimmt dann bis zu 3.224 Euro.

Wann habe ich Anspruch auf eine Pflege-Auszeit?

Prinzipiell hat jeder pflegende Angehörige das Recht auf eine Pflege-Auszeit, um sich zu erholen oder Zeit für persönliche Belange zu haben. Die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse muss aber beantragt und genehmigt werden. Die Gründe für die Abwesenheit der Pflegeperson müssen nur pro forma angegeben werden. Es kann sich um folgende Gründe handeln:

  • Krankheit oder Kuraufenthalt
  • Arzttermin
  • Dringende Besorgungen/Amtsgänge
  • Überlastung des pflegenden Angehörigen
  • Berufsbedingte Abwesenheit
  • Suche eines Pflegeheimes
  • Kurzfristige Zunahme der Pflegebedürftigkeit
Pflege für kurze Zeit

Häusliche 24 Stunden Pflege – wir entlasten Sie, damit Sie Zeit für sich haben.

Wenn Sie als Angehöriger sich eine Erholung gönnen oder vorübergehend sich nicht selbst um die Pflege eines Familienmitgliedes kümmern können, dann können Sie für diese Zeit die häusliche 24 Stunden Pflege in Anspruch nehmen. Somedi vermittelt in ganz Deutschland seit über 10 Jahren Betreuungskräfte aus Osteuropa für die 24 Stunden Pflege im eigenen Zuhause.

Auch in kurzfristigen Notsituationen, beispielsweise dann, wenn pflegende Familienangehörige selbst durch Krankheit ausfallen, hat sich unsere 24 Stunden Kurzzeitpflege im eigenen Hause bewährt.  Wir leisten Ihren pflegebedürftigen Angehörigen Gesellschaft, unterstützen sie im Haushalt, bei Einkäufen oder Arztbesuchen. Unsere erfahrenen Betreuungskräfte kümmern sich zuverlässig, engagiert und mit Herz um Ihre Angehörigen.

Verhinderungspflege oder Pflege für kurze Zeit bei Demenz

Wenn die pflegebedürftige Person auch noch demenziell erkrankt ist, dann fällt es vielen Angehörigen besonders schwer die Pflege zu unterbrechen. Obwohl eine Erholung gerade in dieser Situation wichtig wäre, um selbst wieder Kraft zu schöpfen. Eine häusliche Verhinderungspflege bei Demenz ist sehr zu empfehlen, da eine neue und ungewohnte Umgebung die Krankheitssymptome in der Regel verschlechtert. So können die Pflegebedürftigen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und ihren geregelten Alltag beibehalten.

Sie können Ihre Auszeit von der Pflege genießen, sich erholen und wissen Ihre pflegebedürftigen Angehörigen in guten Händen.

Sie möchten mehr über die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege durch eine 24 Stunden Kraft für ihr Zuhause erfahren? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie! Gerne beraten wir Sie auch hinsichtlich der Möglichkeiten, unsere Leistungen über die Pflegekassen abzurechnen.

 

Sie möchten mehr über Hilfen für Senioren für kurze Zeit erfahren? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir freuen uns auf Sie! Gerne beraten wir Sie auch hinsichtlich der Möglichkeiten, unsere Leistungen über die Pflegekassen abzurechnen.

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24 Stunden Pflege, 24 Stunden Betreuung, 24h Pflege, 24h Betreuung, 24 Std. Pflege, 24 Std. Betreuung. Diese irreführenden Begriffe für die häusliche Pflege und Betreuung durch osteuropäische Betreuungskräfte haben sich im Volksmund fest etabliert und werden auch zur Suche im Internet verwendet. Natürlich ist eine Rund-um-die-Uhr Beschäftigung in Deutschland auch in der Pflege verboten. Es greifen die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen und Pausen sind zwingend einzuhalten.
Gerne informieren wir Sie hierzu detailliert.